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EU-Wahl-Serie: Die Antworten auf häufig gestellte Fragen

Der erhellende Info-Leitfaden zur EU-Wahl ab sofort auf VOL.AT
Der erhellende Info-Leitfaden zur EU-Wahl ab sofort auf VOL.AT ©APA-EPA - Radek Pietruszka
Teil 1: "Vor der Wahl" - Wer wird gewählt? Wer darf wählen? Muss ich wählen gehen? 

 

VOR DER WAHL

Was wird gewählt? 

Die Abgeordneten, die Österreich in den nächsten fünf Jahren im Europaparlament vertreten. Ohne Brexit stehen Österreich weiterhin 18 Sitze zu, verlässt Großbritannien die EU sind es 19.

 

Wer kann gewählt werden?

Prinzipiell die sieben Parteien, die am Stimmzettel stehen: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, NEOS, EUROPA JETZT und KPÖ. Die Mandate werden entsprechend ihren Listen verteilt – es sei denn, ein Kandidat bekommt genug Vorzugsstimmen. Dann überholt er die vor ihm gereihten.

 

Wer darf wählen?

Antwort: Jeder Österreicher, der spätestens am 26. Mai 16 Jahre alt wird – und dazu Bürger aus anderen EU-Staaten, die hier leben und am Stichtag 12. März in der Europa-Wählerevidenz standen. Das gilt auch für hier lebende Briten: Wenn sie in der Wählerevidenz stehen, sind sie wahlberechtigt, unabhängig vom Brexit. Nicht mitwählen dürfen nur rechtskräftig zu einer längeren Freiheitsstrafe Verurteilte, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen werden.

 

Muss ich wählen gehen?

Wahlpflicht besteht nicht.

 

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern leben, auf der Amtlichen Wahlinformation, die demnächst per Post ins Haus kommt. In kleineren Orten gibt es einen Aushang im Gemeindeamt. Auch im Internet kann man sein Wahllokal suchen: Auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde – oder auf der des Innenministeriums (http://www.europawahl.bmi.gv.at).

 

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall – aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche können Sie nur am 26. Mai in “ihrem” Wahllokal am Wohnort wählen. Mit Wahlkarte können Sie die Stimme per Post abgeben, aber auch am 26. Mai in jedem Wahllokal und bei jeder Bezirkswahlbehörde in ganz Österreich – und nicht nur persönlich, sondern auch per Boten. Wenn Sie gehunfähig sind, können Sie zu Hause im Bett wählen, dafür müssen Sie aber vorher den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragen.

 

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Diese müssen Sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail, in vielen Gemeinden per Internet-Formular) oder persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat) möglich. Zeit dafür haben Sie bis 22. Mai (schriftlich) oder bis 24. Mai (persönlich während der Amtsstunden). Auslandsösterreicher erhalten die Wahlkarte automatisch, wenn sie ein “Wahlkartenabo” haben, bzw. können sie bei der zuständigen Vertretungsbehörde eine anfordern.

(APA)

 

Der nächste Teil der insgesamt fünfteiligen Serie erfolgt stets am darauffolgenden Tag

 

Das Europäische Parlament

  • vertritt die Interessen der Europäischen Bürger
  • ist das einzige direkt demokratisch gewählte Organ der EU
  • entscheidet über europäische Gesetze und über den Haushalt der EU
  • wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission
  • kontrolliert die anderen EU Institutionen 

Zur Offiziellen Europawahl 2019 Webseite der EU 

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